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PANZERSCHRÄNKE D1, D2 & E

Ende 1960iger-Anfang 1980iger

Hintergrundinformationen

In den Konstruktionsvorschriften ("Gütebedingungen") waren exakte Anforderungen an den Tür- und Wandaufbau, an die Armierungen, Panzerungen, den Verschluss sowie die Schlossbestückung enthalten.

Die Wanderungen der Panzerschränke waren daher mehr oder weniger zwischen den Herstellern identisch. Eigene Entwicklungen waren nur eingeschränkt möglich.
Panzerschränke D1, D2 und E mussten zwei Schlösser enthalten, wovon eines einen "geistigen" Code und eines einen "materiellen" Code enthalten musste (z.B. ein Kombinationsschloss und ein Schlüsselschloss).

Panzer-Geldschränke nach RAL-RG 626/1, RAL-RG 621/2 und RAL-RG 621/1wurden von Herstellern mit einem Prüfvermerk der Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen (FuP) gekennzeichnet.

(QUELLE: ECB.S)




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